Der Sportfischereiverein wurde am 9. Februar 1962 von den Gründungsmitgliedern Rudolf Kaisler, Jacob Wenninger, Wilfried Beinhauer, Anton Laber, Hermann Cermak, Wilfried
Roßmanith, Willi Wuttig beim damaligen Kreuzwirt in Wemding gegründet. Noch im selben Jahr wurden als Gründungsmitglieder Kurt Fiala,
Horst Hofer, Leonhard Kroll, Bernhard Nickel, Horst Seichter, Willi Hirschbeck, Adolf Siebert, Alfred Taglieber, Ernst Mertz, Alois Brandl und Josef
Schnierle nachgetragen.
Die Vorsitzenden des Fischereiverein Wemding e.V. seit 1962
Rudolf Kaisler 1962 bis † 31.5.1979
Isidor Kilg 1979 bis 1989
Johann Braun 1990
Friedrich Wagner 1991 bis 1994
Dieter Gottwald 1995 bis 2011
Wolfgang Kilg 2012 bis † 4.6.2023
Dieter Gottwald 2023 bis
Ehrenvorstände: Mertz Ernst †, Isidor Kilg †, Dieter Gottwald
Ehrenmitglieder: Brandl Alois, Hirschbeck Johann †, Keinath Gustav †, Laber Anton †, Beinhauer Wilfried †, Katzenberger Stefan †,
Wilfried Roßmanith †, Kögel Rudolf
Mitgliederzahlen seit Bestehen des Vereins
Am 31.12.1962 zählte der Sportfischereiverein 16 Mitglieder.
Zum 25-jährigen Bestehen im Jahre 1987 waren es 119 Mitglieder und 8 Jugendliche.
Zum 50-jährigen Bestehen im Jahre 2012 waren es 170 Mitglieder und 17 Jugendliche.
Aktueller Stand zum heutigen Tag 185 davon 20 Jugendliche.
Die Vereinsführung wird von einer Mitgliederversammlung gewählten Vorstandschaft ehrenamtlich wahrgenommen.
Aufnahmevoraussetzungen:
Bevor Sie sich um die Aufnahme in den Fischereiverein Wemding e.V. bewerben, haben Sie sicher einige Fragen und sollten Wissen das nicht nur der fischereiliche Aspekt im Vordergrund steht, sondern auch viele Aufgaben rund ums Vereinsheim, Gewässer und Gewässerunterhalt und somit verbundenen Pflichtarbeitsstunden anstehen.
§ 2 Abs. 1 a und b in unserer Vereinssatzung der lautet:
a) Hege und Pflege des Fischbestandes in den Vereinsgewässern unter der Berücksichtigung des Artenschutzprogrammes des VDSF.
b) Gesunderhaltung der Gewässer und Maßnahmen zur Erhaltung des
Landschaftsbildes, natürlicher Wasserläufe und des Artenschutzes.
Aufnahmeanträge für das laufende Jahr müssen schriftlich und durch persönliches Vorstellen bei einer Vorstandsitzung oder Monatsversammlung (siehe Veranstaltungskalender) bis
spätestens April gestellt werden. Die Vorstandschaft entscheidet dann über
eine Aufnahme in den Fischereiverein. Die Probezeit läuft dann bis zum 31. 12. desselben Jahres. Später eingereichte Aufnahmeanträge gelten dann für das darauf
folgende Jahr.
Familienangehörige von Vereinsmitgliedern können Aufnahmeanträge stellen, über die jedoch die Vorstandschaft gesondert entscheidet.
Jugendliche, bis zum 16. Lebensjahr können immer aufgenommen werden.
Eine Aufnahme von Auswärtigen Antragstellern in den Fischereiverein Wemding e.V. ist aufgrund fehlender Gewässer und eines damit verbundenen Kartenkontingents derzeit nicht möglich (Hauptwohnsitz
nicht VG Wemding).
Aufnahmegebühren und sonstige Kosten:
Festgelegt durch Mitgliederbeschluss
Aufnahmegebühr:
Einmalige Aufnahmegebühr Euro 350,–
Jährliche Mitgliedsbeiträge:
Erwachsene Euro 40,–
Jugendliche Euro 30,–
Fördernde Mitglieder (Passive) Euro 25,–
Jahreskarten:
Erwachsene Euro 120,–
Jugendliche Euro 120,–
Familienkarten:
Erwachsene Euro 60,–
Jugendliche Euro 60,–
Tageskarten:
Gastangler Euro 16,50–
Vereinsmitglieder auf Anfrage
Aufnahmezeitpunkt und Aufnahmemodalität:
Die Aufnahme eines ordentlichen oder fördernden Mitgliedes erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstandes. Die Entscheidung des Vorstands ist dem Antragsteller schriftlich/elektronisch zuzuleiten. Eine Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 10. Lebensjahr vollendet hat. Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehören der Jugendgruppe des Vereins an, sie haben kein Stimmrecht in
der Mitgliederversammlung.
Pflichten eines aktiven Mitgliedes:
Besuch der Monatsversammlungen und Vereinsveranstaltungen sowie die Erfüllung der von der Mitgliederversammlung festgelegten Arbeits-/Pflichtstunden.
Für die jährlichen abzuleistenden Arbeitsstunden ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Für jeden Arbeitseinsatz ist eine Anmeldung über Arbeitslisten an den Mitgliederversammlungen oder über die Info-Gruppe bei dem jeweilig zuständigen Verantwortlichen erforderlich.
Für die Eintragung der abgeleisteten Arbeitsstunden in die Jahreskarte durch den jeweilig Verantwortlichen ist jedes Mitglied selbst verantwortlich Der Nachweis über die abgeleisteten Arbeitsstunden erfolgt durch die rechtzeitige Abgabe der Jahreskarten im Briefkasten am Fischerheim zum Jahresende.
Befreiung von Arbeitseinsätzen:
Von der Pflicht zu persönlichen Arbeitseinsätzen sind befreit:
• Körperbehinderte Mitglieder (Nachweis z.B. durch Attest)
• Mitglieder welche das 65. Lebensjahr vollendet haben
• Ehrenmitglieder
• Passive Mitglieder
Kündigung der Mitgliedschaft:
Der Austritt hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand bis spätestens zum 30. 9. eines jeden Jahres mit Wirkung zum Jahresende zu erfolgen.